Verkehrssicherheit ▷ Neue Ampel vor der Inselschule Schmöckwitz

Neue Ampel vor der Inselschule Alt-Schmöckwitz

Bedarfsampel vor der Grundschule eingeweiht: Es dauerte Jahre!

Jetzt ist ja wieder die Zeit, in der Wünsche in Erfüllung gehen. Und in Alt-Schmöckwitz wünschen sich Eltern und Schüler schon ganz lange eine Fußgängerampel vor der Grundschule. Denn auf dem Adlergestell ist morgens vor der ersten Stunde ziemlich viel und ziemlich gefährlicher Verkehr.

Warum es so lange dauert, in Berlin eine Ampel aufzustellen

Neue Ampel vor der Inselschule Alt-Schmöckwitz
Neue Ampel vor der Inselschule Alt-Schmöckwitz

Zunächst bekamen die Eltern von den Ämtern den Dreiklang „Jeht nicht, jibts nicht, sind wa nicht zuständig“ zu hören. Und jetzt? Die neue Ampel wurde tatsächlich gebaut und eingeschaltet! Die sichere Überquerung des Adlergestells für die Kinder der Insel-Schule Alt-Schmöckwitz, nur wenige Meter vom Bootshaus und Bootsverleih entfernt, ist somit gewährleistet und die Freude ist riesengroß!

Seit 2014 waren dem Senat die Bemühungen der Elternvertreter bekannt, an der Schule eine Fußgängerampel zu errichten. Warum es aber mitunter Jahre dauert, bis in Berlin eine Ampel aufgestellt wird, haben wir hier einmal kurz zusammengefasst.

Die Chronoligie der Technokratie zeigt deutlich, woran Initiativen und  Interessengemeinschaften engagierter Mitbürger tagtäglich scheitern.

Der lange Weg zur neuen Ampel

  1. Vermessung des Knotenpunktes anfordern/überprüfen, gegebenenfalls Verkehrsbelastungsdaten anfordern, auf dieser Grundlage Aufgabenstellung für die konkrete Planung der Lichtzeichenanlage (LZA) erarbeiten.
  2. Auf dieser Grundlage Angebot für die Ampelanlage (beinhaltet auch die Kostenschätzung) beim Generalübernehmer anfordern, Angebotsprüfung, Mittelbindung, Beauftragung der Ampelanlage.
  3. Planung der Ampelanlage (Straßenbau, Verkehrstechnik, Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange) durch den Generalübernehmer. Einreichung der Unterlagen zur Anhörung/Anordnung nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei der VLB (parallel Abstimmung der konkreten Ampelschaltung).
  4. Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die VLB, Freigabe der Unterlagen zur Anhörung gegenüber dem Generalübernehmer.
  5. Anhörungsverfahren durch den Generalübernehmer durchführen, Auswertung der Anhörungsergebnisse, Weiterleitung der Anhörergebnisse an die VLB zur Freigabe für die Erstellung der Anordnungsunterlagen, Endprüfung der Unterlagen nach deren Eingang und Anordnung der Verkehrszeichen und der schalttechnischen Unterlagen der Ampelanlage durch die VLB.
  6. Erstellung des Bauantrages, Prüfung des Bauantrages, Baugenehmigung.
  7. Bau der Anlage.
  8. Prüfung der Abnahmedokumente, bauliche und verkehrliche Abnahme.

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